- Meldeauskunft - Adressen
Verwaltungsabgaben: *) bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
*) bei Abfragen aus dem zentralen Melderegister € 3,00
- Meldebestätigung
Gebühren: € 2,10 in bar
- Melderecht
- Meldezettel
Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft.
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.
Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.
Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde.
Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).