Startseite Kontakt und Öffnungszeiten Cookies Immobilien Digitaler Ortsplan Datenschutz Impressum
Startseite > Stadtinfos & Service > Bürgerservice > Lebenslagen
Ist auch der Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung erschöpft, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer zur notwendigen Pflege ihres/seines noch nicht 12-jährigen Kindes einseitig, d.h. ohne Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, Urlaub antreten.
Benachrichtigen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber sofort von der Inanspruchnahme des einseitigen Urlaubsantritts.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Bürger-Info Juli 2024Mehr...
Manker Wertscheine - Online-Shop