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Jährliche Vereinssubventionen: Jeder aktive Manker Verein bekommt jährlich nur nach Vorlage eines Kassenberichtes und eines Tätigkeitsberichtes eine Förderung. Diese Unterlagen sind bis 31. März des Folgejahres vorzulegen. Die Höhe der Förderung wird im Einzelfall vom Gemeinderat beschlossen. Ein Ansuchen um ausserordentliche Subvention ist bis zum 30. September für das Folgejahr einzubringen.

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