Meldeangelegenheiten

- Meldeauskunft - Adressen
  Verwaltungsabgaben:  *) bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
                                   *) bei Abfragen aus dem zentralen Melderegister € 3,00

- Meldebestätigung
  Gebühren: € 2,10 in bar

- Melderecht

- Meldezettel

Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.

2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.

Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.

Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde.

Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

Zuständig

Formulare

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