Heizkostenzuschuss: Antrag möglich

Veröffentlichungsdatum30.10.2025Lesedauer1 MinuteKategorienStadtgemeinde Mank
heizung

Der einmalige Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 in Höhe von € 150,- wurde vom Land NÖ beschlossen. Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss im Rathaus beantragt werden.

Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass

  • Anträge bis spätestens 31. März 2026 bei der Gemeinde gestellt werden können und
  • diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden.
  • Bei der Beantragung ist die E-Card vorzulegen.

Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden sie unter folgendem Link:
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html