Gewerbe

für Gewerbetreibende 

1) Neubetriebe - Aufschließungskostenersatz: Die Refundierung der Aufschließungsabgabe erfolgt in Form einer jährlichen Rückerstattung von 50% der Kommunalsteuer des jeweiligen Betriebes, welche am Betriebsstandort anfällt - bis zur Höhe der gesamten Aufschließungabgabe. Die Kommunalsteuer wird solange refundiert, bis die Aufschließungsabgabe in voller Höhe ersetzt wurde - maximal 10 Jahre.
Gemeinderatsbeschluss vom 26.06.2009.

2) Lehrlingsförderung: Rückvergütung der bezahlten Kommunalsteuer für Lehrlinge. Die Förderung beträgt 50 Prozent der bezahlten Kommunalsteuer. Die Förderungsanträge sind bis spätestens Ende April des Folgejahres zu stellen. Gemeinderatsbeschluss vom 6. 8. 1999 und 27. 10 2000


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